Die Systemische Erziehungshilfe Siegen (SES) bietet sozialpädagogische oder damit verbundene therapeutische Leistungen an. Diese werden auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen Hilfeplanung und Zielvereinbarung zwischen allen Beteiligten erbracht. Die Art, zeitliche und betreuerische Intensität orientieren sich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die ambulanten Hilfen können auch vorbereitend, nachgehend oder parallel zu einer (teil-)stationären Hilfe erfolgen.

Eine ausführliche aktuelle Leistungsbeschreibung wird Fachkräften von Jugendämtern gerne zur Verfügung gestellt.


  • Weitergabe von Informationen zur Systemischen Erziehungshilfe Siegen
  • Entgegennahme, Dokumentation und Bearbeitung von Anfragen durch Jugendämter
  • Entgegennahme, Dokumentation und Bearbeitung von Anfragen durch Selbstmelder
  • Falls gewünscht Beteiligung an Risikoeinschätzungen und Beratungen in Fachteams vor Beginn der Hilfemaßnahme.

Die Sozialpädagogischen Angebote verlaufen prozesshaft und in der Regel in drei Phasen:

  • Eingangs- bzw. Kontaktphase (Systemische Auftragsklärung / Herstellung des Arbeitsbündnisses mit den Klienten / Aufbau einer Vertrauensbasis / Vereinbarung von Zielen / ggf. die Entwicklung eines Handlungsplanes)
  • Betreuungsphase (Unterstützung und Beratung der Klienten bei der Erreichung der im Hilfeplan formulierten Ziele, ggf. Umsetzung des Handlungsplanes)
  • Ablösephase (Auswertung der Zielerreichung, Verselbstständigungsphase, Stabilisierung des Erreichten)

Soweit im Einzelfall geboten, kann die Maßnahme aus pädagogischen Gründen für einen festzulegenden Zeitraum ausgesetzt werden. Der Umfang der Leistung bemisst sich nach den vereinbarten face-to-face- oder Fachleistungsstunden.

  • Mitwirkung bei der Hilfeplanung
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Klienten
  • Mitwirkung an Helferkonferenzen und Fachgesprächen
  • Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeiten
  • Sicherstellen von Erreichbarkeit der Fachkräfte
  • Rufbereitschaft in Krisenzeiten
  • Klientenbezogene Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung in Beziehungsfragen
  • Unterstützung bei der Bewältigung familiärer und / oder persönlicher Krisen
  • Hilfen im Kontakt mit Ämtern und weiteren Institutionen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen)
  • Bei Bedarf Begleitung und Unterstützung bei Terminen mit Ärzten und Therapeuten
  • Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (z. B. Begleitete Kontakte zu Lehrpersonal, Begleitung bei Elternsprechtagen)
  • Bei Bedarf Aufarbeitung der Familiengeschichte und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und -aufträgen
  • Bei Bedarf Einleitung anderer unterstützender Maßnahmen
  • Bei Bedarf Anleitung und Moderation von Familienkonferenzen
  • Falls gewünscht Freizeitgestaltung und besondere (erlebnispädagogische) Freizeitmaßnahmen
  • Beachtung von Auflagen und Aufträgen des Jugendamtes im Grau- und Gefährdungsbereich
  • Bei Verdacht oder Erkenntnis einer Kindeswohlgefährdung wird das zuständige Jugendamt unverzüglich informiert. Dokumentation des festgestellten Sachverhaltes (ggf. unter Verwendung der „Tabelle zur Situationseinschätzung“ (Kinderschutzbogen) des Kreises Gütersloh)